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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Ferienpark So What handelt bei jeder Dienstleistung in eigenem Namen und stets als Vermittler privater Vermieter und übernimmt keinerlei Haftung jeder Art.

  2. Der Ferienpark So What handelt als Vermieter und als Vermittler zwischen Vermieter und Mieter unter Beachtung dieser Bestimmungen. Diese Bestimmungen sind auf jeden durch den Vermittler zustande gekommenen Vertrag anwendbar, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich für anwendbar erklärt wurden.

  3. Der angebotene Mietpreis gilt für das auf Anfrage beschriebene Mietobjekt, seine Einrichtung und das Inventar entsprechend der Beschreibung im Angebot. Besondere Kosten oder Zuschläge, soweit diese nicht bereits teilweise oder vollständig im Mietpreis enthalten sind, werden separat berechnet und sind direkt an den Vermieter zu zahlen. Alle Angaben und Hinweise, soweit sie sich nicht auf das Mietobjekt beziehen, werden nach bestem Wissen gemacht, jedoch ohne jede Haftung diesbezüglich.

  4. Nur die vom Mieter genannten Personen, Kinder über 2 Jahre zählen dabei als Erwachsene, werden zum Mietobjekt zugelassen. Diejenigen, die ohne Genehmigung mit mehreren Personen ein vermietetes Objekt beziehen oder den bestehenden Mietvertrag geändert und/oder gefälscht haben, verursachen die Auflösung des Vertrages ohne jeglichen Anspruch auf Schadensersatz, unbeschadet der Rechte des Vermieters auf vollständige Entschädigung wegen Mietausfall. Der Vermieter ist zudem berechtigt, die vollständige Erfüllung des Vertrages zu fordern.

  5. Anmeldeformulare, die eine höhere Anzahl von Personen (Kinder über 2 Jahre eingeschlossen) angeben, als entsprechend der Beschreibung des Mietobjekts an Betten verfügbar ist, werden nicht angenommen. Jedes Haustier, soweit erlaubt, steht unter der vollständigen Verantwortung des betreffenden Mieters.

  6. Der Mieter verpflichtet sich, sowohl gegenüber dem Vermieter als auch gegenüber dem Vermittler, das gemietete Objekt, das Inventar und die Einrichtung sorgfältig zu behandeln und bei Abreise in ordentlichem und gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Alle Schäden, die durch den Mieter oder dessen Mitnutzer verursacht wurden, sind vor der Abreise dem Vermieter zu melden und direkt mit ihm abzurechnen. Haustiere dürfen nur mit besonderer Genehmigung im gemieteten Objekt untergebracht werden. Haustiere dürfen nur mitgenommen werden, soweit der Vermittler die ausdrückliche Bestätigung dafür erteilt hat und soweit diese ausdrücklich angemeldet wurden. Um sich gegen besondere Verunreinigungen und Beschädigungen durch Tiere zu sichern, ist der Vermieter berechtigt, eine erhöhte Kaution zu verlangen.

  7. Stornierungen können schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Im Falle einer Stornierung ist der Mieter (Vertragspartner) in jedem Fall die Verwaltungskosten, Stornierungskosten und die eventuell bezahlten Kosten der Stornierungsrisiko schuldig.

  8. Mit der Ausgabe eines unterzeichneten, schriftlich gemachten Angebots durch den Vermittler entsteht ein Vertrag, unter der Bedingung, dass das betreffende Objekt für den angegebenen Zeitraum verfügbar ist. Innerhalb der Gültigkeitsdauer des gemachten Angebots sind mindestens fünfzig Prozent der Mietsumme, vermehrt um die Verwaltungs- und eventuell anderen Kosten an den Vermittler zu zahlen. Der Rest des geschuldeten Betrages ist wie im Vertrag angegeben, an den Vermieter und/oder dessen Vertreter zu zahlen. Falls der Vertragspartner/Mieter mit der Anzahlung in Verzug ist, kann er keine Rechte aus dem gemachten Angebot ableiten und ist der Vermittler und/oder Vermieter berechtigt, zu einer anderen Vermietung überzugehen. Entscheidend ist das Datum, an dem die Zahlung beim Vermittler eingegangen ist. Durch Nichtzahlung wird nicht der Vertrag aufgelöst, sondern treten die in Artikel 7 genannten Verpflichtungen gegenüber der säumigen Partei in Kraft, soweit dadurch eine Stornierung entsteht. Falls ein Mietobjekt teilweise weitervermietet werden kann, bleibt der Auftraggeber für den nicht vermieteten Zeitraum und die Kosten, wie in Artikel 7 erwähnt, haftbar. Im Falle von nachträglich gemachten Zusatzbuchungen und/oder Änderungen, wodurch der Vertrag geändert werden muss, werden Änderungskosten in Rechnung gestellt.

  9. Der Eigentümer, Vermieter oder dessen Vertreter ist berechtigt, den Mieter bei Ankunft eine Erklärung unterschreiben zu lassen, dass sich das gemietete Objekt und sein Inhalt in einem guten Zustand befinden. Mängel sind direkt nach Ankunft dem Vermieter zu melden. Wenn keine Mängel gemeldet werden, wird der Mieter als vollständig mit dem gemieteten Objekt einverstanden betrachtet und dass dieses den gestellten Anforderungen entspricht. Dasselbe gilt für Mängel, die während der Aufenthaltsdauer auftreten. Der Mieter/Auftraggeber haftet für den vollständigen Mietpreis, auch wenn er der Meinung ist, dass die Wohneinheit oder das Mietobjekt trotz der Beschreibung nicht dem entspricht, was von ihm verlangt wird. Eine einseitige Auflösung des Vertrages seitens des Vermieters/Auftraggebers kann niemals Anlass zur Forderung einer Rückzahlung sein, weder durch den Vermieter noch durch das Vermittlungsbüro. Eventuelle Rückzahlungen, zu denen der Hauseigentümer/Vermieter bereit ist, sind direkt vom Mieter zu akzeptieren. Der Ferienpark So What übernimmt keinerlei Haftung bezüglich gewünschter oder nicht gewünschter Rückzahlungen. Der Mieter/Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, sich durch persönliche Besichtigung des Zustands des Mietobjekts zu überzeugen, bevor er das gemachte Angebot akzeptiert.

  10. Falls ein Mietobjekt durch Ursachen, die außerhalb des Einflusses des Vermittlers liegen, nicht verfügbar ist, wie beispielsweise durch Zerstörung, durch Gewalteinwirkung, Brandschäden, Naturkatastrophen oder andere Formen höherer Gewalt, so auch in dem Fall, dass die Zahlung der Mietsumme nicht gewährleistet ist, ist der Vermittler berechtigt, das gemachte Angebot, auch wenn es akzeptiert wurde, wieder zurückzuziehen. Dann ist der Vertrag durch die bloße Mitteilung des Vermittlers an den Vertragspartner aufgelöst. Falls dem Vermittler keine vorwerfbare Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, bleiben alle Risiken der Hin- und Rückreise zu Lasten des Mieters oder zu Lasten des Vermieters, wenn dieser dem Mieter nicht rechtzeitig Nachricht von der Unmöglichkeit gesandt hat, das gemietete Objekt zu beziehen. Falls für einen Mieter Schaden durch einen Fehler des Vermittlers entsteht oder durch eine andere dem Vermittler zuschreibbare Ursache, dann kann die Schadensersatz höchstens den Wert der gesamten Mietsumme betreffen. Entschädigungen können nur für die auf der Anmeldung angegebenen Personen geltend gemacht werden. Ansprüche auf Entschädigungen werden nur behandelt, wenn sich der Mieter innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach Feststellung der vorwerfbaren Ursache telefonisch oder persönlich beim Ferienpark So What unter klarer Angabe der von ihm festgestellten Tatsachen meldet.

  11. Wenn der Mieter oder die begleitenden Personen Schäden bei der Nutzung des gemieteten Objekts oder während der Reise dorthin oder davon erleiden, kann dafür der Ferienpark So What nicht haftbar gemacht werden (wie im Falle von Diebstahl, Unfällen usw.). Die Haftung des Vermieters bleibt unter Beachtung der vor Ort geltenden gemeindlichen und/oder anderen behördlichen Vorschriften bestehen.

  12. Nach Erhalt des vom Mieter unterzeichneten Angebots und der verlangten Anzahlung erhält der Mieter vom Ferienpark So What den Namen und die Adresse des gemieteten Objekts und/oder des Vermieters bzw. Vertreters, soweit das nicht bereits bekannt war, sowie wo und wann die Schlüssel in Empfang genommen werden können. Die Ausgabe der Schlüssel und die Annahme des betreffenden Mietobjekts kann nur nach Zahlung des noch geschuldeten Betrages erfolgen. Dabei hat der Mieter die vom Ferienpark So What ausgegebenen Papiere, wie das Angebot mit der Bestätigung und die Personenliste dem Eigentümer oder Vertreter zu übergeben. Ohne diese Papiere kann kein Anspruch auf das gemietete Objekt gemacht werden. Falls bei den detaillierten Informationen keine speziellen Anweisungen vorliegen und auch falls der Mieter keine andere Vereinbarung mit dem Vermieter geschlossen hat, kann die Annahme des gemieteten Objekts frühestens um 15.00 Uhr erfolgen. Die Rückgabe der Schlüssel am Abreisetag muss zwischen 8.30 und spätestens um 10.00 Uhr morgens geschehen. Falls der Ankunfts- oder Abreisetag nicht mit den auf der Mietbestätigung angegebenen Daten übereinstimmt, ist der Vermieter und/oder dessen Vertreter direkt davon in Kenntnis zu setzen. Eventuell kann Artikel 7 zur Anwendung kommen.

  13. Der Mieter ist verpflichtet, alle örtlich und/oder landesweit geltenden Bestimmungen und Vorschriften bezüglich der Nutzung des gemieteten Objekts sowie alle anderen Vorschriften, die vor Ort vernünftigerweise verlangt und/oder auferlegt werden, besonders die bezüglich Hygiene und Sittlichkeit sowie eventuelle Anweisungen des Vermieters zu befolgen. Falls der Mieter oder Mitnutzer dem nicht nachkommt, auch eventuell nicht nach wiederholter Warnung, ist der Vermieter berechtigt, die sofortige Räumung des gemieteten Objekts zu fordern und zu bewirken, eventuell unter Inanspruchnahme der Staatsgewalt.

  14. Auf dieses Angebot und den daraus resultierenden zeitweiligen Mietvertrag ist niederländisches Recht anwendbar. Keinerlei Haftung wird für Druckfehler, Änderungen der Preise und Mietbedingungen und alle anderen Umstände übernommen, auf die seitens des Ferienparks So What kein Einfluss ausgeübt werden kann.